Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2019

Mönch und zugleich Rechtsanwalt – Geht das?

Bruder Irenos, ein Mönch im Kloster Petra in Karditsa, Griechenland, beantragte bei der Rechtsanwaltskammer in Athen seine Eintragung als Rechtsanwalt, eine Berufsqualifikation, die er in Zypern erworben hat. Die Anwaltskammer lehnte ab aufgrund griechischer Vorschriften über die Unvereinbarkeit der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs mit der Eigenschaft als Mönch. Das ließ sich Bruder Irenos nicht gefallen und beschritt den Rechtsweg und focht die Entscheidung beim Staatsrat an. Dieser hatte Bedenken, ob die griechischen Vorschriften mit Europarecht vereinbar sind und legte die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. Mit Urteil vom 07.05.2019 – C-431/17 – erklärte der Gerichtshof die griechische Regelung für unvereinbar mit der Europa-Richtlinie 98/5/EG, sicherlich zur großen Freude von Bruder Irenos. (HHo/06.2019)