Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht März 2020

Mutterschutz schon vor Dienstantritt

Ein Rechtsanwalt schloss im Dezember 2017 einen Arbeitsvertrag über eine Teilzeittätigkeit mit einer Rechtsanwaltsfachangestellten ab, wobei das Arbeitsverhältnis am 01. Februar 2018 beginnen sollte. Am 18. Januar 2018 setzte die Fachangestellt den Rechtsanwalt von ihrer Schwangerschaft in Kenntnis und teilte gleichzeitig mit, dass ihr mit sofortiger Wirkung ein komplettes Beschäftigungsverbot attestiert worden sei. Daraufhin kündigte der Rechtsanwalt noch vor dem vorgesehenen Dienstbeginn am 01. Februar mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die von der Fachangestellten erhobene Kündigungsschutzklage hatte beim Hessischen Landesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.2019 – 5 Sa 751/18 – Erfolg. Die Kündigung sei während der dem Rechtsanwalt bekannten Schwangerschaft ohne behördliche Zustimmung ausgesprochen worden. Aus dem Gesetz lasse sich nicht ableiten, dass nur eine tatsächliche Arbeitsleistung vor Ausspruch der Kündigung den Sonderkündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz bewirke. (HHo/03.2020)