Aktuelles Arbeitsrecht März 2020
„Nanny“ tratscht herum – Kündigung
Eine als „Nanny“ (Kinderfrau) in einer Familie tätige Arbeitnehmerin äußerte über ihre Arbeitgeberin, diese sei fast nie zu Hause und wenn doch, schließe sie sich in ihrem Zimmer ein und esse nur Schokolade mit ihrer Tochter. Das missfiel ihrer Chefin, die der „Nanny“ daraufhin fristlos und vorsorglich auch ordentlich kündigte. Mit ihrer Klage gegen die fristlose Kündigung hatte sie beim Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.12.2019 – 2 AZR 107/19 – Erfolg, da die Chefin zu lange mit der Kündigung gewartet hat. Die gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung war aber rechtswirksam. Da die „Nanny“ nicht in den Genuss des allgemeinen Kündigungsschutzes kam – die Familie erreichte nicht die dafür notwendige Betriebsgröße -, berief sie sich auf Treu- und Sittenwidrigkeit, wofür das Gericht jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte entdecken konnte. (HHo/03.2020)
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