Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2017
Nicht alt geworden bei „Der Alte“
Zwei Schauspieler aus der ZDF-Krimiserie „Der Alte“ waren jahrelang in den Rollen als Kommissare „Axel Richter“ und „Werner Riedmann“ zu sehen.Rechtliche Grundlage war eine Vielzahl von jeweils für einzelne Folgen oder für ein Produktionsjahr geschlossene „Mitarbeiterverträge“, auch „Schauspielerverträge“ genannt. Nach 2014 wurde den Schauspielern keine Verträge mehr angeboten. Sie klagten daher bei der Arbeitsgerichtsbarkeit mit dem Argument, jedenfalls der letzte Vertrag entbehre eines für die Befristung erforderlichen Sachgrunds, weshalb die Arbeitsverhältnisse nunmehr in unbefristete übergegangen und sie in ihren Rollen weiter zu beschäftigen seien.Beim Bundesarbeitsgericht fanden diese Argumente kein Gehör: Mit zwei Urteilen vom 30.08.2017 – 7 AZR 864/15 und 7 AZR 440/16 – entschied das Gericht, dass die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung von Arbeitsverträgen einer Filmproduktionsgesellschaft mit Schauspielern sachlich rechtfertigen könne. Die Entscheidung der Gesellschaft, die Rollen nur befristet zu besetzen, sei nicht zu beanstanden, da sie auf künstlerischen Erwägungen beruht habe und auch umgesetzt worden sei. (HHo/10.2017)
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