Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2016
Nutzung des Privat-PKW für Arbeitgeber: Wer trägt Unfallschäden?
Eine Arbeitnehmerin setzte ihren Privat-PKW auf Anweisung ihres Arbeitgebers für dienstliche Fahrten ein. Dafür erhielt sie eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent pro KM. Das Privatfahrzeug wurde bei einer Dienstfahrt beschädigt. Sie verlangte die Reparaturkosten von 1.900 € von ihrem Arbeitgeber. Dieser lehnte ab und ersetzte lediglich den sog. Beitragsschaden (Rückstufung im Versicherungstarif) in Höhe von rund 700 €. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies mit Urteil vom 22.10.2014 – 12 Sa 617/14 – die Klage auf den Differenzbetrag ab. Zwar müsse der Arbeitgeber grundsätzlich Unfallschäden am Privat-PKW im dienstlichen Einsatz ersetzen. Dies allerdings nur, soweit der Arbeitnehmer zum Ausgleich möglicher Schäden nicht eine besondere Vergütung erhalte. Im vorliegenden Fall – der sich im öffentlichen Dienst abspielte – umfasse die Kostenpauschale von 30 Cent/KM auch den Kostenbeitrag für eine Vollkaskoversicherung.(HHo/12.2015)
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