Aktuelles Arbeitsrecht September 2024
Obst verschimmelt in Kühltruhe – fristlose Kündigung
Ein Arbeitnehmer arbeitete seit sieben Jahren als stellvertretender Filialleiter bei einem Discounter und war unter anderem für die Frischetheke zuständig. Bei einer Kontrolle durch die Regionalleitung wurde verdorbenes Obst und Gemüse in der Frischetheke gefunden. Der Arbeitnehmer wurde daraufhin abgemahnt. Bei einer späteren Kontrolle wurde erneut verschimmelte Ware entdeckt, woraufhin der Discounter dem Arbeitnehmer fristlos kündigte. Der Arbeitnehmer erhob daraufhin Kündigungsschutzklage und argumentierte, dass er die Frischetheke regelmäßig stichprobenartig kontrolliert habe und ihm dabei keine verdorbene Ware aufgefallen sei.
Das angerufene Arbeitsgericht Siegburg gab der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers mit Urteil vom 26.06.2024 – 3 Ca 386/24 – statt und erklärte die fristlose sowie die hilfsweise ausgesprochene fristgerechte Kündigung für ungerechtfertigt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Arbeitnehmer als stellvertretender Filialleiter nicht alle Aufgaben selbst ausführen müsse. Er dürfe die Kontrolle der Obst- und Gemüsetheke an ihm unterstellte Mitarbeiter delegieren. Es reiche aus, wenn er stichprobenartige Kontrollen durchführe. Der Discounter habe nicht nachweisen können, dass der Kläger seine Kontrollpflichten bei den Stichproben vernachlässigt habe. (HHo 09.2024)
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