Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2017
Pauschalschadensersatz bei Verzug
Wie das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 22.11.2016 – 12 Sa 524/16 – entschied, muss ein Arbeitgeber, der den Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, dem Arbeitnehmer zusätzlich einen Pauschal-Schadenersatz von 40 € zahlen. Das Landesarbeitsgericht bezog sich für seine Entscheidung auf eine neue Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch, bei der nach wie vor umstritten ist, ob diese im Arbeitsrecht überhaupt Anwendung findet. (HHo/02.2017)
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