Aktuelles Arbeitsrecht August 2016
Personalakteneinsicht mit Rechtsanwalt?
Ein Arbeitnehmer, dem eine Ermahnung erteilt wurde, verlangte Einsicht in seine Personalakte unter Hinzuziehung seiner Rechtsanwältin. Das lehnte der Arbeitgeber ab, erlaubte dem Arbeitnehmer jedoch, Kopien aus den Schriftstücken in der Akte zu machen. Damit war letzterer nicht einverstanden und klagte durch die Instanzen, jedoch ohne Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht urteilte am 12.07.2016 – 9 AZR 791/14 -, es sei ausreichend, wenn ein Arbeitnehmer Gelegenheit habe, sich anhand gefertigter Kopien mit seinem Rechtsanwalt zu beraten.(HHo/07.2016)
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