Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2019
Pflegedokumentation manipuliert – fristlose Kündigung!
Eine seit mehreren Jahren beschäftigte Altenpflegerin war bereits mehrfach abgemahnt worden, u. a. weil sie eine Patientin nicht richtig versorgt und dies auch nicht richtig dokumentiert hatte. Im April 2019 fuhr sie nicht persönlich zu einer Patientin, um ihre eine Nachtablette zu geben, sondern telefonierte nur mit ihr. Dennoch zeichnete sie den Leistungsnachweis für einen nächtlichen Besuch ab und bestätigte auf dem Tagestourennachweis, die Patientin nächtens in der Zeit von 22:55 Uhr bis 23:06 Uhr versorgt zu haben. Die vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung hielt das Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 07.08.2019 – 3 Ca 992/19 – für gerechtfertigt. Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, stelle einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Der Arbeitgeber müsse auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer vertrauen können. Das Falschausfüllen der Formulare stelle einen schweren Vertrauensmissbrauch dar. (HHo/10.2019)
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