Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2022

Pflichtpraktikum – kein Mindestlohn

Nach dem Mindestlohngesetz habe alle Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das gilt grundsätzlich auch für Praktikanten. Ausnahmen sieht das Gesetz für bestimmte, aber nicht alle Praktika vor. In seiner Entscheidung vom 19.01.2022 – 5 AZR 217/21 – stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das nach einer Hochschulbestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, keinen Anspruch auf Mindestlohn haben. Der Ausschluss von Ansprüchen nach dem Mindestlohngesetz erfasse nicht nur Pflichtpraktika während des Studiums, sondern auch solche, die in Studienordnungen als Voraussetzung zur Aufnahme eines bestimmten Studiums verpflichtend vorgeschrieben seien. (HHo/05.2022)