Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht November 2021

Polizei: Totenkopf-Tattoo als Einstellungshindernis?

Ein Bewerber bei der Polizei hatte sich u. a. ein Skelett einschließlich Totenkopf auf seinen Oberarm tätowieren lassen. Seine Bewerbung wurde zurückgewiesen, weil die Tätowierung auf eine gewaltverherrlichende Einstellung schließen lasse. Dagegen wehrte sich der Bewerber beim Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren. Das Gericht gab ihm mit Beschluss vom 14.09.2021 – 2 L 1822/21 – insoweit recht, als es ausführte, mit der gegebenen Begründung könne die Bewerbung nicht zurückgewiesen werden. Die Einstellungsbehörde habe v. a. darauf abgestellt, dass die Zähne im Kiefer des Totenschädels überdimensional groß und furchteinflößend seien. Es befänden sich aber weitere Motive auf dem Arm des Bewerbers, wie Engel, Friedenstaube und Auge, weshalb der Gesamteindruck der Tätowierung die Beurteilung einer gewaltverherrlichenden Einstellung nicht trage. (HHo/11.2021)