Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht März 2016

Praktikum vor Probezeit zählt nicht

Ein Auszubildender begann seine Ausbildung zum 01.08.2013. Unmittelbar zuvor war er seit dem Frühjahr im Ausbildungsbetrieb als Praktikant. Der Arbeitgeber kündigte das Ausbildungsverhältnis am 29.10.2013 innerhalb der Probezeit. Der Auszubildende meinte, das vorangegangene Praktikum sei auf die Probezeit anzurechnen, weshalb ihm gar nicht mehr ordentlich habe gekündigt werden können. Dem folgte das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19.11.2015 – 6 AZR 844/14 – nicht, weil vorausgegangene Praktikumszeiten an der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Probezeit nichts änderten. (HHo/03.2016)