Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2022
Praxis-Betretungsverbot für ungeimpfte Zahnarzthelferin
Mit dem durch das Gesundheitsamt eines Landkreises verhängten Verbot gegenüber einer ungeimpften Zahnarzthelferin, eine Praxis zu betreten, hatte sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz zu befassen. Mit Beschluss vom 02.09.2022 – 6 B 10733/22.OVG – wies es einen Eilantrag der Zahnarzthelferin zurück, mit dem diese erreichen wollte, dass ein vom Landkreis unter Androhung eines Zwangsgeldes von € 1.000,– verhängtes Betretungsverbot (HHo/10.2022) aufgehoben wird. Der Antrag blieb beim Koblenzer Gericht ohne Erfolg. Das öffentliche Interesse am Sofortvollzug des ihr gegenüber angeordneten Praxisbetretungsverbots überwiege ihr Interesse an einer Aussetzung der mit sofortiger Wirkung angeordneten Maßnahme.
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