Aktuelles Arbeitsrecht März 2016
Promovierter Rechtsanwalt als „Junior Consultant“
Eine Supermarktkette hatte u. a. eine Stelle eines „Junior Consultant Jurist (w/m)“ für Berufseinsteiger ausgeschrieben. Darauf bewarb sich ein promovierter Rechtsanwalt erfolglos. Darauf begehrte er Schadensersatz wegen Diskriminierung in Höhe von € 15.000,–. Beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte er auch damit keinen Erfolg. Mit Urteil vom 09.11.2015 – 6 Sa 68/14 – wies es die Klage ab, weil eine Altersdiskriminierung nicht vorliege. Der Begriff „Berufseinsteiger“ sei altersneutral und „Junior Consultant“ bezeichne lediglich eine Hierarchieebene im Unternehmen. (HHo/03.2016)
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