Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2022

Prozessakten in Dropbox veröffentlicht – fristlose Kündigung

Zwischen dem Arbeitgeber und einem Entwicklungsingenieur, der auch freigestelltes Betriebsratsmitglied war, fand ein Prozess vor dem Arbeitsgericht statt. Der Arbeitgeber kündigte mit Zustimmung des Betriebsrats fristlos mit der Begründung, der Entwicklungsingenieur habe aus dem vorausgegangenen Prozess Prozessakten in einer sog. Dropbox veröffentlicht und damit gravierend gegen Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen. Insbesondere die veröffentlichten Schriftsätze des Arbeitgebers hätten personenbezogene Daten weiterer Mitarbeiter, insbesondere auch Gesundheitsdaten, unter voller Namensnennung enthalten. Der Entwicklungsingenieur klagte gegen die fristlose Kündigung und berief sich darauf, es gäbe keine Vorschrift, die verlange, Prozessakten geheim zu halten. Im Übrigen habe er im berechtigten Eigeninteresse gehandelt im Rahmen „persönlicher und familiärer Tätigkeiten“, weshalb kein Datenschutzverstoß vorliege. Das angerufene Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg folgte dem Entwicklungsingenieur nicht; es hielt die fristlose Kündigung für berechtigt, Urteil vom 25.03.2022 – 7 Sa 63/21 -. Wer im Rahmen eines von ihm angestrengten Gerichtsverfahrens bestimmte Schriftsätze der Gegenseite, in denen Daten, insbesondere auch Gesundheitsdaten, verarbeitet wurden, der Betriebsöffentlichkeit durch Zurverfügungstellung eines Links offenlegt und dadurch die Weiterverbreitung ermögliche, verletze der in diesen Schriftsätzen namentlich benannten Personen in schwerwiegender Weise. (HHo/05.2022)