Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2018
„Querulantenwahn“: Arbeitsgericht am Ende der Geduld
Eine aus Russland stammende Frau führte alleine am Landesarbeitsgericht Hamburg seit 2007 mehrere hundert Verfahren, ganz überwiegend ohne Erfolg. Die dadurch entstanden Verbindlichkeiten beliefen sich alleine bei der Gerichtskasse Hamburg auf mehr als 115.000 €. Stets ging es um von der Frau angenommene Diskriminierungen bei Bewerbungen um einen Arbeitsplatz. Nachdem das Arbeitsgericht eine Klage auf Entschädigung in Höhe von 14.000 € abgewiesen hatte, legte sie Berufung zum Landesarbeitsgericht Hamburg ein. Diese hatte keinen Erfolg. Das Landesarbeitsgericht wies mitUrteil vom 09.08.2017 – 3 Sa 50/16 – die Klage ab. Es war der Auffassung, dass die Prozessfähigkeit der Frau nicht festgestellt werden könne. Es lägen ausreichend Anhaltspunkte dafür vor, dass sich bei ihr ein sog. „Querulantenwahn“ entwickelt habe. Für einen „Querulanten“ findet sich in Wikipedia die Definition „Mensch, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führt, wobei ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen steht“. (HHo/02.2018)
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