Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2018

„Ran an den Speck“ – Abmahnung

Ein Redakteur hat unter dem Titel „Ran an den Speck“ für eine Fremdpublikation einen Beitrag veröffentlicht, ohne zuvor seinen Arbeitgeber um Erlaubnis zu fragen. Dafür erhielt er eine Abmahnung, die er nicht für berechtigt hielt. Seine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte hatte beim Arbeitsgericht Düsseldorf keinen Erfolg. Mit Urteil vom 24.08.2018 – 4 Ca 3038/18 – entschied das Gericht, dass der Redakteur arbeitsvertraglich verpflichtet gewesen sei, sich vor Veröffentlichung um die Einwilligung seines Arbeitgebers zu bemühen. (HHo/10.2018)