Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2016
Reinigungskosten für Schlachterkleidung
Ein Schlachter und sein Arbeitgeber stritten darüber, wer die Kosten der Reinigung von Hygienekleidung, die in der lebensmittelverarbeitenden Industrie Pflicht ist, zu tragen habe. Der Arbeitgeber stellte zwar weiße Hygienekleidung zur Verfügung, berechnete jedoch pro Monat € 10,23 dafür, die er vom Nettolohn abzog. Damit war der Arbeitnehmer nach ein paar Jahren nicht mehr einverstanden und klagte auf € 388,74 Lohnnachzahlung. Das Bundesarbeitsgericht gab ihm nach mehrjährigem Rechtsstreit mit Urteil vom 14.06.2016 – 9 AZR 181/15 – recht: Die Kosten seien von demjenigen zu tragen, in dessen Interesse sie angefallen seien. Dies verortete das Gericht beim Arbeitgeber. (HHo/07.2016)
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