Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht September 2014

Rente mit 63 schon ab 61

Die Kombination aus Bezug von Arbeitslosengeld und Minijob ist laut DGB der „Bringer“ (NZA aktuell 15/2014, IX f.): Da für Minijobs inzwischen Rentenversicherungspflicht besteht, kann mit einem solchen Job auch die Wartezeit erfüllt werden, wenn dieser unter 15 Stunden in der Woche mit einem Maximaleinkommen von € 165,-/Monat ausgeübt wird. Seinen regulären Job gibt der Arbeitnehmer mit 61 auf. (HHo/08.2014)