Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2024

Rentner will weiterarbeiten – Arbeitgeber weigert sich – Altersdiskriminierung?

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.04.2024 – 8 AZR 140/23 – befasste sich mit einer Klage wegen Altersdiskriminierung. Ein älterer Arbeitnehmer hatte geklagt, weil seine Wiederanstellung nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze abgelehnt wurde. Er forderte eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der Kläger war bereits in den Ruhestand getreten und bewarb sich erneut auf eine Stelle beim selben öffentlichen Arbeitgeber. Seine Bewerbung wurde jedoch abgelehnt, da er die Regelaltersgrenze überschritten hatte. Daraufhin klagte er auf eine Entschädigung von 30.000 Euro wegen Altersdiskriminierung. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage ab. Es erkannte zwar an, dass der Kläger aufgrund seines Alters benachteiligt wurde, sah diese Benachteiligung jedoch als gerechtfertigt an. Die Ablehnung der Wiederanstellung älterer Bewerber diene einem legitimen Ziel, nämlich der Förderung der Beschäftigung jüngerer Arbeitnehmer. Diese Politik soll die Erwerbsquote jüngerer Menschen erhöhen und die Generationengerechtigkeit im Arbeitsmarkt unterstützen. Das Gericht entschied, dass diese Praxis im Einklang mit den Bestimmungen des AGG stehe, insbesondere weil sie zur Umsetzung legitimer beschäftigungspolitischer Ziele beitrage. Das Bundesarbeitsgericht betont, dass der Schutz junger Arbeitskräfte und die Förderung ihrer Berufserfahrung legitime Ziele darstellen, die eine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Alters rechtfertigen können. Ob das in Zeiten knapper Arbeitskräfte noch haltbar ist, dürfte eine politische Entscheidung sein. (HHo 08.2024)