Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2024

Rote Arbeitskleidung abgelehnt – Kündigung!

Ein Arbeitnehmer war seit dem 01.06.2014 bei einem Industriebetrieb, im Produktionsbereich beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörten unter anderem das Arbeiten mit Kappsägen und Akkubohrern sowie knieende Arbeiten bei der Montage. Der Arbeitgeber hatte eine Kleiderordnung, nach der alle Mitarbeiter in den Bereichen Montage, Produktion und Logistik funktionelle Arbeitskleidung tragen mussten. Dies umfasste rote Arbeitsschutzhosen. Trotz dieser Vorschrift trug der Arbeitnehmer im November 2023 weiterhin eine schwarze Hose, obwohl er bereits zwei Abmahnungen erhalten hatte. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich fristgerecht, wogegen der Arbeitnehmer klagte. Seine Kündigungsschutzklage blieb beim Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2024 – 3 SLa 224/24 – ohne Erfolg.

Das Gericht stellte fest, dass die Arbeitgeberin im Rahmen ihres Weisungsrechts berechtigt war, die Farbe der Arbeitsschutzhosen vorzuschreiben. Es ging dabei nur um das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers in der beruflichen Sozialsphäre, weshalb sachliche Gründe für die Kleiderordnung ausreichten.Der Arbeitgeber hatte mehrere sachliche Gründe für die rote Farbe der Arbeitshosen: 1. Arbeitssicherheit: Rot sei eine Signalfarbe, die die Sichtbarkeit der Mitarbeiter erhöhe, besonders in Bereichen, in denen Gabelstapler fahren.
2. Corporate Identity: Einheitliche Kleidung träge zur Identität des Unternehmens bei. Der Arbeitnehmer habe keine überzeugenden Gründe vorbringen können, warum er die rote Hose nicht tragen wolle. Sein Argument, dass ihm die Farbe ästhetisch nicht gefiel, reiche nicht aus. In der Interessenabwägung entschied das Gericht zugunsten des Arbeitgebers. Trotz der langen, zuvor beanstandungsfreien Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers überwogen nach zwei Abmahnungen und seiner beharrlichen Weigerung, die vorgeschriebene Arbeitskleidung zu tragen, die Interessen des Arbeitgebern an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Demnach war ordentliche Kündigung war gerechtfertigt und beendete das Arbeitsverhältnis. (HHo/07.2024)