Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2017
S-Bahn gefahren ohne Fahrschein – als Lehrer ungeeignet
Nach Einholung eines Führungszeugnisses lehnte das Land Berlin die Einstellung eines Bewerbers für eine Lehrerstelle ab.Im Führungszeugnis vermerkt war eine Geldstrafe wegen versuchten Betrugs, weil der Bewerber ohne gültigen Fahrschein S-Bahn gefahren war und bei der Fahrscheinkontrolle einen gefälschten Fahrschein vorgelegt hatte. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg fehlt dem Bewerber die geforderte charakterliche Eignung für die Tätigkeit als Lehrer und wies seine Klage auf Einstellung mit Urteil vom 31.03.2017 – 2 Sa 122/17 – ab. (HHo/05.2017)
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