Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2017
Schlaf im Pausenraum – Arbeitszeitbetrug?
Ein Arbeitgeber beabsichtigte einem Betriebsratsmitglied fristlos zu kündigen, das wiederholt und nach einschlägiger Abmahnung während der Arbeitszeit für einige Minuten tief und fest eingeschlafen im Pausenraum angetroffen wurde, weil es sich dabei um Arbeitszeitbetrug handele . Der Betriebsrat sah das anders und verweigerte seine Zustimmung. Daraufhin rief der Arbeitgeber das Arbeitsgericht Siegburg zwecks Ersetzung der Zustimmung an, jedoch ohne Erfolg. Mit Beschluss vom 03.05.2017 – 4 BV 56/16 – befand das Arbeitsgericht, Arbeitszeitbetrug liege nicht vor und eine fristlose Kündigung stehe bei einem seit über 20 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnis außer Verhältnis zur Schwere der Pflichtverletzung, auch wenn das Betriebsratsmitglied schon abgemahnt gewesen sei. (HHo/07.2017)
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