Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2022
Schlecht über ehemalige Mitarbeiterin geredet – Unterlassungsklage erfolgreich
Eine als Leitende Fachkraft Gesundheitswesen angestellte Arbeitnehmerin kündigte das Arbeitsverhältnis. Nach Aufnahme einer Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber rief der Geschäftsführer des ehemaligen Arbeitgebers bei dem neuen an und erklärte, der Lebenslauf der Arbeitnehmerin enthalte unwahre Angaben hinsichtlich ihrer Vorbeschäftigungen. Auch sei sie nicht fähig gewesen, selbst einen Dienstplan zu erstellen und habe sich dazu der Hilfe ihres Ehemanns bedient, wodurch sie einen schweren Datenschutzverstoß begangen habe. Zudem habe sie andere Mitarbeiter zu Tätigkeiten angewiesen, die diese aus Rechtsgründen gar nicht haben erbringen dürfen. Schließlich sei sie mehrere Nachmittage unentschuldigt von der Arbeit ferngeblieben und habe private Angelegenheiten wahrgenommen. Die Arbeitnehmerin erhob daraufhin Klage, mit der sie die Unterlassung verschiedener Äußerungen durch ihren ehemaligen Arbeitgeber begehrte. Das in der Berufung angerufene Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gab ihr mit Urteil vom 05.07.2022 – 6 Sa 54/22 – im Wesentlichen recht und begründete dies mit der nicht durch überwiegende Interessen des ehemaligen Arbeitgebers gedeckten Verletzungen ihres Persönlichkeitsrechts. (HHo/12.2022)
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