Aktuelles Arbeitsrecht August 2017
Schutzbedürftigkeit im Regelrentenalter
Ältere Arbeitnehmer genießen eben wegen ihres Lebensalters, häufig verbunden mit langjähriger Beschäftigung, bei betriebsbedingten Kündigungen einen hohen Sozialschutz. Kürzlich hatte sich das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.04.2017 – 2 AZR 67/16 -, mit der Frage zu befassen, wie das Sozialauswahlkriterium „Lebensalter“ bei regelaltersrentenberechtigten Arbeitnehmern zu gewichten ist. Es kam zu dem Ergebnis, dass solche Arbeitnehmer insoweit regelmäßig deutlich weniger schutzbedürftig sind als Arbeitnehmer, die noch keine Altersrente beanspruchen können. (HHo/08.2017)
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