Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht September 2018

Selbst gekündigt – Rückzahlung Fortbildungskosten?

Um die Rückzahlung von Fortbildungskosten gibt es bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer wieder Streit. Bei einer Eigenkündigung eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber meist bessere Karten, als wenn er selbst kündigt. Allerdings verlangt das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 18.05.2018 – 1 Sa 49/18 – auch für den Fall einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer eine Differenzierung nach dem Grund. Ohne eine solche sei eine vom Arbeitgeber verwendete Rückzahlungsklausel nicht mit den Geboten von Treu und Glauben vereinbar und damit unwirksam. Fazit: Für Arbeitgeber ist kaum vorhersehbar, ob eine Rückzahlungsklausel greift oder auch nicht! (HHo/09.2018)