Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2014
Sex im Krankenwagen – fristlose Kündigung
Die Phantasie reicht gelegentlich nicht aus, Geschichten auszudenken, die das Leben schreibt: Ein Krankenwagenfahrer soll über ein pornographisches Internetportal eine E-Mail verschickt haben, in der er sich damit brüstete, „mit älteren Damen im Krankenwagen Spaß gehabt“ zu haben. Dass das nicht erlaubt sei, wisse er wohl, allein, man könne ihm nichts nachweisen, „da die Patientinnen hochgradig dement sind“. Das Arbeitsgericht Hagen – 3 Ca 1933/13 – bestätigte die fristlose Kündigung. (HHo/07.2014)
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