Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2025

Sind DFB-Schiedsrichter Arbeitnehmer?

Zur Frage, ob ein DFB-Schiedsrichter als Arbeitnehmer gilt, hat das Arbeitsgericht Bonn am 02.05.2025 – 4 Ca 2061/24 – eine Entscheidung getroffen:

 

Sachverhalt

Ein 28-jährige Schiedsrichter klagte gegen die DFB Schiri GmbH, weil er nicht in das Coaching-Programm für die 3. Liga aufgenommen wurde. Er sah darin eine Altersdiskriminierung, da er trotz guter Leistungen aufgrund seines Alters von der Förderung ausgeschlossen wurde. Des Weiteren meinte er, dass er als Arbeitnehmer des DFB anzusehen sei und daher Anspruch auf Gleichbehandlung habe.

 

Entscheidung

Das Arbeitsgericht Bonn wies die Klage ab. Es stellte fest, dass der Schiedsrichter kein Arbeitnehmer des DFB ist und daher keinen Anspruch auf Aufnahme in das Coaching-Programm hat.

 

Entscheidungsgründe

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass zwischen dem Schiedsrichter und dem DFB kein Arbeitsverhältnis bestehe. Schiedsrichter seien nicht in den Betrieb des DFB eingegliedert und unterlägen nicht dessen Weisungen in einer Weise, die für ein Arbeitsverhältnis typisch wäre. Die Tätigkeit als Schiedsrichter erfolge vielmehr selbstständig und auf Honorarbasis. Daher fänden arbeitsrechtliche Schutzvorschriften, wie der Gleichbehandlungsgrundsatz, keine Anwendung.

 

Fazit

Schiedsrichter des DFB gelten rechtlich nicht als Arbeitnehmer, sondern als Selbstständige. Das bedeutet, dass sie keinen Anspruch auf arbeitsrechtlichen Schutz, wie etwa Gleichbehandlung oder Kündigungsschutz, haben. Entscheidungen des DFB über die Aufnahme in Förderprogramme oder die Einteilung zu Spielen können daher nicht vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.

(HHo 06.2025)