Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2012
Social Media Profile auf Facebook, LinkedIn, Twitter, YouTube & Co.
Auch Unternehmen können auf soziale Netzwerke zugreifen, um sich ein (zusätzliches) Bild über Bewerber zu machen. Laut einer Umfrage von Schwartz Public Relations/Eurocom Worldwide sagte bereits jedes fünfte Unternehmen Bewerbern aufgrund ihres Social Media Profils ab; 40% der befragten Unternehmen sollen die Social Media Profile von Bewerbern überprüfen.
Zwar gibt es rechtliche Grenzen. So soll eine Bewerberrecherche in freizeitorientierten Netzwerken – anderes als in berufsorientierten – nicht zulässig sein. Die Frage ist: Was nützt das schon? Denn in aller Regel werden die Hintergründe für eine Absage nicht offengelegt oder sonst offenbar. Naheliegende Konsequenz: Potenzielle Bewerber sind sich über die Recherchemöglichkeiten im Netz im Klaren und richten ihr „Veröffentlichungsverhalten“ entsprechend ein! (HHo/HN/ 04.2012)
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