Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2017
Sonntagsarbeit bei AMAZON zulässig?
Auseinandersetzungen zwischen AMAZON und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sind häufig Gegenstand der Berichterstattung der Presse. In einem vom Verwaltungsgericht Kassel am 13.06.2017 – 3 K 2203/14 – entschiedenen Fall ging es um Sonntagsarbeit bei AMAZON. Das Regierungspräsidium Kassel hatte AMAZON für 2 Sonntage im Dezember 2014 die Beschäftigung von bis zu 900 Arbeitnehmern genehmigt, wogegen ver.di klagte. Mit Erfolg, denn anders als das Regierungspräsidium sah das Verwaltungsgericht keinen Ausnahmetatbestand für gegeben, um das grundsätzliche Sonntagsarbeitsverbot aufzuheben. Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse und ein alltäglich zu befriedigendes Erwerbsinteresse potenzieller Kunden genüge für eine Aufhebung des Verbots jedenfalls nicht. (HHo/07.2017)
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