Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2021

Sozialplan: Keine Abfindung bei bevorstehender Rente

Mit der Frage, ob in einem Sozialplan Arbeitnehmer, die in Kürze Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente haben, von Abfindungszahlungen ausgenommen werden können, hat sich das Landesarbeitsgericht in einem Urteil vom 08.12.2020 – 2 Sa 152/20 – befasst. Das Gericht verwies darauf, dass die Betriebsparteien bei der Einschätzung der infolge einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erwartenden Nachteile einen erheblichen Beurteilungsspielraum hätten, weshalb es weitgehend ihrer Entscheidung obläge, ob und in welchem Umfang sie Nachteile für von Entlassungen betroffenen Mitarbeitern ausgleichen wollten. Es sei nicht zu beanstanden, wenn der Sozialplan für Arbeitnehmer, die demnächst eine abschlagsfreie Rente erhielten, keine Abfindung vorsähe. (HHo/05.2021)