Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2019

Sozialplan zu niedrig – Betriebsrat beschwert sich

Im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens wurde ein mit € 750.000 dotierter Sozialplan beschlossen, deren Verteilung an die vom Stellenabbau betroffenen Arbeitnehmer nach einem nach bestimmten Kriterien aufgestellten Punktesystem erfolgen sollte. Der Betriebsrat hielt das Sozialplanbudget für nicht ausreichend, verlangte die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft und machte die Unwirksamkeit des Sozialplans geltend. Beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte er keinen Erfolg; es wies die Beschwerde des Betriebsrats mit Beschluss vom 18.10.2018 – 21 TaBV 1372/17 – zurück. Auch bei wirtschaftlich verflochtenen Unternehmen sei auf das arbeitgebende Unternehmen und nicht auf Dritte abzustellen. Die bloße wirtschaftliche und finanzielle Verflechtung oder Abhängigkeit zwischen Unternehmen seien kein Rechtsgrund für die Erhöhung des Sozialplanvolumens. (HHo/04.2019)