Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2018

Sozialversicherungsstatus von Fremd- und Gesellschafter-Geschäftsführern

Immer wieder kommt die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig sind. Voraussetzung dafür ist eine „abhängige Beschäftigung“. In einer Entscheidung vom 14.03.2081 – B 12 KR 13/17 R – hatte sich das Bundessozialgericht mit dem sozialversicherungsrechtlichen Status eines Gesellschafter-Geschäftsführers, also einer Person, die am Unternehmen beteiligt ist, zu befassen. Seit langem wird der sog. Fremd-Geschäftsführer als nichtselbständig und damit sozialversicherungspflichtig eingeordnet. Ist der Geschäftsführer am Unternehmen beteiligt, kommt es darauf an, ob er die „Rechtsmacht“ besitzt, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen. Eine solche nimmt das Bundessozialgericht an, wenn der Geschäftsführer mehr als 50% der Anteile am Stammkapital hält. (HHo/10.2018)