Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2019

Sportlehrer unerwünscht

Eine Privatschule beschränkte eine Stellenausschreibung für eine Lehrkraft für den Sportunterricht ihrer Schülerinnen auf weibliche Bewerber. Dadurch fühlte sich ein männlicher Mitbewerber wegen seines Geschlechts benachteiligt und klagte auf Schadensersatz und eine Entschädigung. Beim Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 20.11.2018 – 7 Sa 95/18 –, blieb die Klage ohne Erfolg. Die Richter argumentierten, der Sportunterricht sei durch besondere Körperlichkeit geprägt. Körperliche Kontakte, etwa beim Geräteturnen, könnten für beide Seiten unangenehm sein. Gerade bei Mädchen präge sich ab Beginn der Pubertät das Schamgefühl stärker aus. Berührungen durch das andere Geschlecht könnten schneller als unangemessen empfunden werden oder ihnen eine Bedeutung zugemessen werden, die über den Zweck der Hilfestellung hinausgehen. (HHo/07.2019)