Aktuelles Arbeitsrecht September 2022
„Starter-Set“ für Betriebsrat – Arbeitgeber muss zahlen
Ein Betriebsrat beschloss die Teilnahme eines neu gewählten Mitglieds an dem Grundlagenseminar „Betriebsverfassungsrecht Teil I“. Die Seminargebühr betrug 699 € zzgl. einer Tagespauschale von rund 60 €. In den Seminarkosten war auch die Überlassung eines sog. Starter-Sets enthalten, bestehend aus einem Tablet für die Betriebsratsarbeit, einem Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, einer Taschenbuchausgabe der Arbeitsgesetze, diverser Kleinartikel sowie die Möglichkeit einer anwaltlichen Erstberatung. Der Arbeitgeber lehnte die Kostenübernahme ab, weil es sich bei dem Starter-Kit um unzulässige Werbemittel handele. Das sah das Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.11.2022 – 16 TaBV 177/19 – anders. Der Betriebsrat dürfe den Arbeitgeber zwar nur mit angemessenen und notwendigen Kosten belasten. Die Schulungsveranstaltung habe nur zu einem Pauschalpreis gebucht werden können und sei bei Verzicht auf die Seminarbeigaben nicht günstiger gewesen. Der Pauschalpreis sei marktüblich gewesen. (HHo/09.2022)
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