Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2017

Stellenprofil geändert – Kündigung?

Die Gestaltung des Anforderungsprofils für einen Arbeitsplatz unterliegt grundsätzlich der freien „unternehmerischen“ Disposition. Die Grenze liegt bei Willkür und offenbarer Unrichtigkeit der unternehmerischen Organisationsentscheidung, z. B. wenn sich aufdrängt, dass ein Stellenprofil nur geändert wurde, um einen missliebigen Mitarbeiter loszuwerden. In einem vom Bundesarbeitsgericht am 02.03.2017 – 2 AZR 546/16 – entschiedenen Fall ging es um einen Chefarzt der Inneren, dem nach Schließung einer von zwei Kliniken des Arbeitgebers eine Änderungskündigung ausgesprochen wurde. In der verbliebenen Klinik wurde die internistische Station in gastroenterologische Abteilung umbenannt und eine externe Chefärztin eingestellt. Der Chefarzt der Inneren bot man an, auf der gastroenterologischen Abteilung weiter als Assistenzarzt tätig zu sein, womit dieser nicht einverstanden war. Nachdem das Landesarbeitsgericht der Klage des Chefarztes stattgegeben hatte, sah das Bundesarbeitsgericht weiteren Klärungsbedarf und verwies die Sache zurück. (HHo/07.2017)