Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht März 2012

Steuerschaden: Hat der Arbeitgeber höhere Steuern des Arbeitnehmers bei einer Lohnnachzahlung zu tragen?

Der Arbeitgeber hatte seinem Arbeitnehmer gekündigt, zu Unrecht. Nach 19 Monaten kehrte der Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz zurück. Den für diesen Zeitraum nicht gezahlten Lohn zahlte der Arbeitgeber in einem Betrag aus.

Der Arbeitnehmer behauptete, wegen der Steuerprogression habe er eine Steuermehrbelastung von rund € 4.000,– mehr, als wenn ihm der Lohn monatlich ausgezahlt worden wäre. Diese Mehrbelastung sollte ihm der Arbeitgeber ausgleichen. Dafür sah das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.2011 – 9 Sa 155/11 – jedoch keine Rechtsgrundlage.

Allerdings ließ das Gericht ein „Hintertürchen“ offen: Wenn der Arbeitgeber den Lohn „leichtfertig“ zurückbehalten hätte – z. B. falls die der Nachzahlung zugrunde liegende Kündigung offensichtlich rechtsunwirksam war -, hätte der Arbeitgeber den dem Arbeitnehmer entstandenen Steuerschaden ersetzen müssen (HHo/02.2012).