Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2020

Streitpunkt Zeugnisdatum – Was gilt?

Eine zwischenzeitlich ausgeschiedene Arbeitnehmerin beanstandete gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber u. a., dass das ihr erteilte Zeugnis das Datum 05.09.2019 (Datum der Ausstellung durch den ehemaligen Arbeitgeber) trägt und nicht das Datum der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.12.2018. Das Landesarbeitsgericht Köln gab der Arbeitnehmerin mit seiner Entscheidung vom 28.02.2020 – 7 Ta 200/19. Im Arbeitsleben habe sich im Grundsatz die Gepflogenheit herausgebildet, in ein Arbeitszeugnis als Zeugnisdatum das Datum der rechtlichen Beendigung aufzunehmen. Diese Gepflogenheit schaffe zum einen Rechtssicherheit. Zum anderen beuge sie der Gefahr von Spekulationen vor, ob zwischen den Arbeitsvertragsparteien ein Streit über Erteilung und Inhalt des Zeugnisses ausgetragen worden ist, die entstehen können, wenn zwischen der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Erstellung eines Zeugnisses ein längerer Zeitraum verstrichen ist. (HHo/08.2020)