Aktuelles Arbeitsrecht November 2017
Sturmschaden an PKW auf Betriebshof – wer zahlt?
Ein Gemeindemitarbeiter parkte sein Fahrzeug auf dem Betriebshof seiner Arbeitgeberin, was während der Dienstzeit gestattet war. Dort befand sich ein Großmüllbehälter, der durch einen Sturm gegen das Fahrzeug des Mitarbeiters geschoben wurde und einen Totalschaden an diesem verursachte. Der Versicherer zahlte an den Mitarbeiter die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert von € 1.380 und verlangte Erstattung von der Gemeinde. Diese lehnte ab. Der Versicherer klagte und bekam vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2017 – 9 Sa 42/17 – Recht. Die Gemeinde habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Sie sei nach einer Sturmwarnung verpflichtet gewesen, ihr Betriebsgelände abzugehen und etwaige Gefahrenquellen zu sichern. (HHo/11.2017)
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