Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2017
Suizidversuch = Arbeitsunfall?
Ein Arbeitnehmer wurde auf dem Weg zur Arbeit von einem LKW auf gerader Strecke beim Überqueren einer Durchgangsstrasse angefahren und schwer verletzt. Der LKW-Fahrer hatte die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts eingehalten. Nach Aussage des Fahrers hatte der Arbeitnehmer die Straße bereits überquert und sei dann plötzlich wieder auf die Fahrbahn zurückgelaufen. Der Arbeitnehmer behauptete, er sei noch einmal umgekehrt, weil er wichtige Arbeitspapiere und seine Arbeitsschuhe vergessen habe; den LKW habe er übersehen. Er beanspruchte die Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall. Das Sozialgericht Karlsruhe wies mit Urteil vom 30.08.2016 – S 4 U 26017/15 – die Klage ab, weil der Arbeitnehmer bereits einen Suizidversuch unternommen und gegenüber seiner Ehefrau zuvor mehrfach Suizidabsichten geäußert habe.(HHo/01.2017)
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