Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2013

Tariflohnerhöhung: Wann darf sie mit übertariflicher Zulage verrechnet werden?

Mit dem „Dauerbrenner“ vorbehaltene Verrechnung von Tariflohnerhöhungen mit übertariflichen Zulagen beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 22.05.2012 – 1 AZR 94/11 – in einem Fall, der eine Schreibkraft im öffentlichen Dienst betraf. Konkret ging es um Beteiligungsrechte des Personalrats. Grundsätzlich ist eine ohne die erforderliche Beteiligung des Personalrats vorgenommene Anrechnung unwirksam. Verrechnet der Arbeitgeber allerdings Tarifsteigerungen generell und voll mit der Zulage, entfallen Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung. Eine derartige Verrechnung ist wirksam (HHo/01.2013).