Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2014

Teure Praktikantin

Mit „Rosinen gehandelt“ hat ein Rewe-Markt in Bochum: Eine 19-jährige Frau sollte nach den Vor-stellungen des Marktleiters zunächst einmal 8 Monate als Praktikantin ohne Vergütung arbeiten, bevor sie einen Ausbildungsvertrag erhielt. Die Praktikantin – nicht auf den Kopf gefallen – notierte sich ihre Arbeitszeiten genau. Sie kam auf insgesamt über 1700 Arbeitsstunden und verlangte für diese eine angemessene Vergütung. Das Arbeitsgericht Bochum gab ihr mit Urteil vom 25.03.2014 – 2 Ca 1482/13 – Recht und verurteilte den Marktbetreiber unter Zugrundelegung eines Stundenlohns von € 10,– zur Zahlung von € 17.281,50. (HHo/04.2014)