Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2012

Überstunden: Darlegungs- und Beweislast im Prozess

Die Ableistung von Überstunden und deren Umfang sind häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier stellt sich für den Prozesserfolg die Frage, wer was zu beweisen hat. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16.05.2012 – 5 AZR 347/11 – entschieden: Verlangt der Arbeitnehmer Arbeitsvergütung für Überstunden, hat er darzulegen und – im Bestreitensfall – zu beweisen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet hat. Dabei muss er zunächst nur angeben, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereit gehalten hat. Der Arbeitgeber hat sodann vorzutragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen nachgekommen oder nicht nachgekommen ist.