Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2019

Überstunden-Formulare falsch ausgefüllt – fristlose Kündigung

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer war eine wöchentliche Arbeitszeit von 44,5 Stunden vereinbart. Darüber hinaus gehende Überstunden wurden vergütet auf Grundlage von Angaben des Arbeitnehmers in einem Formular, das zu unterschreiben war. Der Arbeitnehmer trug in erheblichem Umfang nicht geleistete Überstunden in das Formular ein, die sodann vergütet wurden. Dies fiel dem Arbeitgeber irgendwann auf, er kündigte außerordentlich fristlos. Der Arbeitnehmer versuchte seine Vorgehensweise damit zu rechtfertigen, dass es sich bei den von ihm aufgeschriebenen Überstunden um einen GRAU-AUSGLEICH für eine nach seiner Meinung zu Unrecht vorenthaltene Schmutz- und Erschwerniszulage handele. Nachdem der Arbeitnehmer in den Vorinstanzen mit seiner Argumentation noch Erfolg hatte, entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.12.2018 – 2 AZR 370/18 – anders: Das vorsätzliche falsche Ausfüllen von Formularen zur Erfassung von Überstunden berechtigt den Arbeitgeber grundsätzlich zu einer außerordentlichen Kündigung. (HHo/05.2019)