Aktuelles Arbeitsrecht September 2021
Überstundennachweis durch elektronische Zeiterfassung
Der Nachweis, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder jedenfalls geduldet wurden, ist für den beweispflichtigen Arbeitnehmer oft schwer zu führen. In einem beim Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern anhängigen Überstundenprozess, Urteil vom 04.05.2021 – 5 Sa 343/20 – erteilte das Gericht einen Hinweis, der die Beweisführung für den Arbeitnehmer erleichtern kann: Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit des Arbeitnehmers erfasst, z. B. elektronisch, und der Arbeitgeber oder für ihn ein Vorgesetzter die Arbeitszeitnachweise abzeichnet, reichte es zunächst, wenn der Arbeitnehmer im Prozess die abgezeichneten Arbeitsstunden und den sich ergebenden Saldo vorträgt. (HHo/09.2021)
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