Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2020
Unerlaubte Privatnutzung eines Dienstwagens – Kündigung
Eine Arbeitnehmerin hatte mehrfach ein ausschließlich zur dienstlichen Nutzung vorgesehenes Fahrzeug privat genutzt und in diesem Zusammenhang falsche Eintragungen in das Fahrtenbuch vorgenommen. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz stellte mit Urteil vom 20.01.2019 – 5 Sa 291/18 – zunächst klar, dass die unerlaubte Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges eine schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstelle, die grundsätzlich mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses geahndet werden könne. Die Arbeitnehmerin hatte sich mit dem Argument gewehrt, sie habe lediglich Anweisungen ihrer direkten Vorgesetzten befolgt. Ziel sei gewesen, nach Auflösung eines Standorts möglichst viele Fahrzeuge im Fahrzeugpool zu halten. Dazu sei es notwendig gewesen, dass die Dienstfahrzeuge eine gewisse KM-Mindestleistung aufwiesen. Auf Nachfrage bei Vorgesetzten habe man ihr erklärt, die private Nutzung sein genehmigt, sie solle das Fahrtenbuch falsch ausfüllen. Das Landesarbeitsgericht folgte dieser Argumentation zunächst nicht. Der Arbeitnehmerin habe der heimliche, unaufrichtige und rechtswidrige Charakter der „Anweisungen“ ihrer Vorgesetzten nicht verborgen bleiben können. Allerdings hielt das Gericht die Kündigung für zu hart, da von einer Verhaltensänderung der Arbeitnehmerin ausgegangen werden könne, weshalb eine Abmahnung ausreichend gewesen sei. (HHo/07.2020)
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