Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht März 2019

Unfair verhandelt – Aufhebungsvertrag unwirksam

In einem Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18 – befasste sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Aufhebungsvertrag widerrufen werden kann bzw. unwirksam ist. Eine Reinigungskraft schloss in ihrer Wohnung mit dem Lebensgefährten ihrer Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag, der die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Zahlung einer Abfindung vorsah. Später bereute die Reinigungskraft dies und focht den Aufhebungsvertrag wegen Irrtums, arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung an bzw. widerrief diesen. Entgegen den Vorinstanzen, die die Klage der Reinigungskraft abgewiesen hatten, eröffnete das Bundesarbeitsgericht ihr jedoch eine Chance: Zwar liege weder ein Anfechtungs- noch ein Widerrufsgrund vor. Jedoch müsse geprüft werden, ob das „Gebot fairen Verhandelns“ vor Abschluss des Aufhebungsvertrages beachtet wurde. Dieses sei verletzt, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schaffe, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags erheblich erschwert, z. B. wenn eine krankheitsbedingte Schwäche der Reinigungskraft, die sich auf eine solche berufen habe, bewusst ausgenutzt worden wäre. Das muss das Landesarbeitsgericht, an das die Angelegenheit zurückverwiesen wurde, nun prüfen. (HHo/03.2019)