Aktuelles Arbeitsrecht September 2016
Unfall im Home-Office – Kein Versicherungsschutz!
Eine Arbeitnehmerin arbeitete aufgrund einer Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber von zu Hause aus, und zwar an einem Telearbeitsplatz im Dachgeschoss ihrer Wohnung. Als sie in die eine Etage tiefer liegende Küche gehen wollte, um Wasser zu holen, rutschte sie aus und verletzte sich. Der gesetzliche Unfallversicherer (Berufsgenossenschaft) lehnte die geltend gemachten Leistungen ab, weil es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt habe. Zu Recht, wie das Bundessozialgericht mit Urteil vom 10.07.2016 – B 2 U 5/15 R – entschied: Beim Weg vom Dachgeschoss in die Küche handele es sich nicht um einen „Betriebsweg“. Der Ausrutscher sei dem persönlichen Lebensbereich zuzuordnen. Die Risiken einer privaten Wohnung habe nicht der Arbeitsgeber, sondern der Arbeitnehmer zu verantworten. Zudem habe der Unfallversicherungsträger außerhalb von Betriebsstätten des Arbeitgebers kaum Möglichkeiten, präventive, gefahrenreduzierende Maßnahmen zu ergreifen. Das wirft die Frage auf, wer das Unfallrisiko trägt, wenn dem Arbeitnehmer z. B. in seinem Home-Office eine Betriebsmittel des Arbeitgebers, wie Notebook o. ä., auf den Fuß fällt.(HHo/09.2016)
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