Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2023
Ungetreuer städtischer Sachbearbeiter ersteigert Fahrzeuge und Gerätschaften – fristlose Kündigung
Der Sachbearbeiter eines städtischen Fuhrpark- und Gerätemanagements geriet unter Verdacht, ausgemusterte Fahrzeuge und Maschinen auf einer Auktionsplattform unter falschen wertmindernden Angaben platziert und anschließend ersteigert zu haben. Dies erfolgte auf die Weise, dass er bei der Versteigerung nicht seinen Namen als Käufer angab, sondern andere Namen und Anschriften. Wegen der erheblichen Verdachtsmomente kündigte der Arbeitgeber fristlos. Den Einlassungen des Sachbearbeiters folgte das Arbeitsgericht Aachen nicht. In seinem Urteil vom 25.10.2022 – 6 Ca 1410/22 – befand es die Kündigung für rechtens. Der Kläger habe seine Stellung missbraucht, um sich in eine günstige Position bei dem Erwerb von Fahrzeugen zu bringen und sich entgegen den internen Vorschriften an den Auktionen beteiligt. Es sei für ihn offensichtlich gewesen, dass man nicht als Bevollmächtigter des Verkäufers dessen Vermögen pflichtgemäß betreuen kann, wenn man gleichzeitig als Käufer andere Interessen verfolge. (HHo/01.2023)
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