Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2019
Urlaub auch nach dem Tod
Zwei Witwen beanspruchten von dem Arbeitgeber ihrer verstorbenen Ehegatten Urlaubsabgeltung, was diese jeweils ablehnten. Vor den Arbeitsgerichten hatten die Witwen mit ihren Klagen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht hatte Zweifel an diesem Ergebnis, legte die Sachen jedoch dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung der damit verbundenen europarechtlichen Fragen vor. Dieser kam mit zwei Entscheidungen vom 06.11.2018 – C-569/16 und C-570/16 – zu dem Ergebnis, dass die Witwen jedenfalls nach dem Recht der Europäischen Union Anspruch auf die Abgeltung des Urlaubs der verstorbenen Ehemänner haben. Die finanzielle Komponente des Urlaubs sei rein vermögensrechtlicher Natur und deshalb vererblich. (HHo/01.2019)
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